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Eigenvorsorge ist unerlässlich !
Bei einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu beachten:
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Mit dem BU-Versicherer muss vereinbart werden, dass die volle
Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer Berufsunfähigkeit
von 50% (infolge Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall)
zur Auszahlung gelangt.
Dies
ist für Versicherte einer PKV (private
Krankenversicherung) besonders wichtig, weil das dort
versicherte Krankentagegeld bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit in aller Regel zeitlich unbegrenzt
geleistet wird, aber nach § 15 b MB/KT (Allgemeine
Versicherungsbedingungen) die
Krankentagegeld-Versicherung endet, sobald medizinisch
eine Berufsunfähigkeit von 50% oder mehr festgestellt
wird.
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Vorsicht,
mancher BU-Versicherer sieht unterschiedliche
Laufzeiten vor, um damit ein "billigeres"
Angebot unterbreiten zu können. Wir
empfehlen in der Regel, dass die Versicherungsschutzdauer
und die Leistungsdauer einheitlich auf das 65.
oder 67. Lebensjahr festgelegt wird. |
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