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Eigenvorsorge ist unerlässlich !

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu beachten:

Mit dem BU-Versicherer muss vereinbart werden, dass die volle Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50% (infolge Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall) zur Auszahlung gelangt. Dies ist für Versicherte einer PKV (private Krankenversicherung) besonders wichtig, weil das dort versicherte Krankentagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit in aller Regel zeitlich unbegrenzt geleistet wird, aber nach § 15 b MB/KT (Allgemeine Versicherungsbedingungen) die Krankentagegeld-Versicherung endet, sobald medizinisch eine Berufsunfähigkeit von 50% oder mehr festgestellt wird.
 
Vorsicht, mancher BU-Versicherer sieht unterschiedliche Laufzeiten vor, um damit ein "billigeres" Angebot unterbreiten zu können. Wir empfehlen in der Regel, dass die Versicherungsschutzdauer und die Leistungsdauer einheitlich auf das 65. oder 67. Lebensjahr festgelegt wird.

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