Seit Beginn des Jahres 2001 gibt es
von der GRV (gesetzliche Rentenversicherung) für
Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1961 keine
Berufsunfähigkeits- und auch keine
Erwerbsunfähigkeitsrente mehr.
Nach dem neuen Rentengesetz kann nur
noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente
erwartet werden. Wer weniger als 3 Stunden täglich
etwas tun *) kann,
bekommt die volle Rente, die im Durchschnitt bei
rund EUR 1.200,00 liegt.
Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen
3 und 6 Stunden wird die halbe Rente gezahlt und wenn man
6 Stunden oder mehr am Tag irgend einem Erwerb
nachgehen kann, dann gibt es überhaupt keine Rente !
*) Anmerkung:
Der Gesetzgeber verlangt, dass irgendeine Tätigkeit
ausgeübt werden muss. Dem Arzt oder einem
Diplom-Ingenieur wird zum Beispiel auch eine
Pförtnerstelle oder das Abstauben von Akten
zugemutet. Unglaublich aber leider wahr - das
ist aus der ehemals so vorbildlichen
Sozialversicherung in Deutschland geworden !